Düsseldorf - Verbotene Parolen trotz Gerichtsbeschluss: Strafanzeigen nach „Yalla Intifada“ und „From the river to the sea"
Düsseldorf - Am vergangenen Samstag fanden in der Düsseldorfer Innenstadt Versammlungen mit unterschiedlicher politischer Ausrichtung statt. Die Veranstaltungen wurden von einem juristischen Konflikt um Auflagen begleitet, wobei die Polizei wegen des Rufens verbotener Parolen Strafanzeigen fertigen musste und es zudem zu Vorfällen gegenüber Pressevertretern kam. Auftakt mit pro-israelischem Gegenprotest Die Ereignisse begannen gegen 13:30 Uhr mit einem pro-israelischen Gegenprotest am Immermannshof, unweit des Hauptbahnhofs, an dem sich rund 15 Personen beteiligten. Kurz darauf startete vor dem DGB-Haus eine erste pro-palästinensische Versammlung mit etwa 60 bis 75 Teilnehmenden, darunter auch Vertreter kleinerer Parteien wie MLPD und MERA25. Um 15 Uhr rief die Gruppe „Muqawama NRW“ zu einer weiteren pro-palästinensischen Kundgebung am Hauptbahnhof auf. Nach Beobachtungen nahmen rund 60 Personen teil. Gericht bestätigt Parolenverbote, schützt Leugnung des Existenzrechts Den ...