Am 25. Juli 2025 fand in der Kölner Innenstadt eine pro-palästinensische Demonstration unter dem Motto „United for Gaza“ statt. Etwa 150 Teilnehmer versammelten sich ab 18:30 Uhr auf dem Hans-Böckler-Platz. In mehreren Redebeiträgen wurde auf eine Hungersnot im Gazastreifen hingewiesen und die israelische Regierung für die humanitäre Lage vor Ort verantwortlich gemacht. Zur selben Zeit mobilisierte eine kleinere Gruppe israelsolidarischer Menschen eine Gegenversammlung auf der anderen Straßenseite des Hans-Böckler-Platzes, zu der rund 12 Teilnehmer kamen.
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Gegen 19:20 Uhr setzte sich ein Demonstrationszug in Bewegung. Die Route führte über die Venloer Straße, den Friesenplatz und den Hohenzollernring bis zum Rudolfplatz. Eine Zwischenkundgebung fand auf dem Friesenplatz statt. Viele Teilnehmer führten palästinensische Fahnen mit sich und trugen Plakate mit politischen Botschaften, Forderungen und Kritik. Vereinzelt wurden Rufe laut, die sich auf die Intifada bezogen.
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Einschränkungen der journalistischen Arbeit
Der Autor des Blogs Blogger im Einsatz begleitete die Demonstration journalistisch und dokumentierte das Geschehen mit Kamera. Bereits kurz nach Beginn des Aufzugs wurde er nach eigenen Angaben von einem Teilnehmer verfolgt, bedrängt und in seiner Arbeit behindert. Der betreffende Teilnehmer stellte sich wiederholt direkt vor die Kamera, hielt eine Flagge in die Sichtachse und blockierte gezielt Aufnahmen. Aus Sicht des Bloggers waren dadurch dokumentarisch verwertbare Aufnahmen nicht mehr möglich.
Trotz mehrfacher Versuche, die Polizei um Unterstützung zu bitten, erfuhr der Blogger nach eigener Aussage keine Hilfe. Die Beamten erklärten, der Demonstrationsteilnehmer dürfe sich grundsätzlich im öffentlichen Raum frei bewegen und auch vor einer Kamera stehen. Auf den Hinweis des Bloggers, dass er sich in seiner Pressefreiheit massiv eingeschränkt sehe und notfalls Anzeige erstatten wolle, wurde ihm entgegnet: „Wir können gerne eine Anzeige aufnehmen, aber ich sage Ihnen, die verläuft ins Leere.“ Der Blogger erstattete dennoch Anzeige wegen Nötigung.
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Weitere Übergriffe – Polizei greift nicht ein
Kurze Zeit später kam es zu einem weiteren Vorfall mit demselben Teilnehmer. Dieser drängte den Blogger zunehmend in eine Hausecke ab. Der Vorfall wurde dokumentarisch festgehalten. Auch in dieser Situation war laut dem Blogger keine Polizei in unmittelbarer Nähe ansprechbar. Er kritisierte eine unzureichende Polizeipräsenz entlang des Demonstrationszugs.
In der Zwischenkundgebung am Friesenplatz suchte der Blogger das Gespräch mit dem Einsatzleiter und schilderte die bisherigen Vorfälle. Er forderte, dass die Versammlungsleitung darauf hingewiesen werde, Pressevertreter nicht zu behindern. Zwar versprach der Einsatzleiter, ein Gespräch mit den Organisatoren zu führen, wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass nicht garantiert werden könne, dass sich alle Teilnehmer daran hielten.
Angriff mit Fahne und körperliche Belästigung
Während der weiteren Route am Hohenzollernring versuchte der Blogger erneut, das Demonstrationsgeschehen zu dokumentieren – unter anderem Sprechchöre, die sich auf die Intifada bezogen. In der Folge bildete sich eine Gruppe von Teilnehmern vor ihn, die ihn massiv bedrängte. Die Kamera wurde gezielt blockiert, ein Teilnehmer versuchte mit einer Fahne samt metallener Haltestange in Richtung des Kopfes des Bloggers zu kommen. Die Polizei schritt in diesem Fall ein und konnte den Angriff unterbinden.
Unmittelbar danach trat ein weiterer Teilnehmer vor die Kamera und spuckte in deren Richtung. Die Kamera wurde getroffen, ebenso das Gesicht und die Hand des Bloggers. Auch zu diesem Vorfall wurde Anzeige erstattet.
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Todesdrohung und Bedrängung am Rudolfplatz – Weitere Übergriffe auf Blogger
Todesdrohung durch bekannten Teilnehmer
Gefährliche Bedrängung abseits des Demonstrationsgeschehens
Keine Unterstützung durch Ordnerin – Polizei nicht sichtbar
Fazit und Einordnung der Vorfälle
Obwohl die Pressefreiheit gesetzlich geschützt ist, scheitert deren Schutz häufig an der Umsetzung vor Ort. Die Polizei war – nach Aussage des Betroffenen – nicht ausreichend präsent oder schnell genug erreichbar, um Eskalationen zu verhindern oder einzuschreiten. Auch die Versammlungsleitung und die Ordner zeigten sich teilweise wenig willens oder nicht in der Lage, die Rechte der Pressevertreter durchzusetzen und für einen sicheren Arbeitsraum zu sorgen.
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