Kölner Justizstreit: Versammlungsbehörde zieht Bußgeldverfahren zurück – Gerichtsverfahren läuft weiter
Sechs Monate nach einem hochumstrittenen Polizeieinsatz am Kölner Neptunplatz versucht die Versammlungsbehörde die Reißleine zu ziehen: Das Verfahren gegen den Redakteur von Blogger im Einsatz wurde von Behördenseite offiziell eingestellt. Doch das von dem Blogger im Alleingang angestrengte Gerichtsverfahren läuft weiter. Das Amtsgericht Köln prüft nun, ob die Polizeimaßnahmen rechtswidrig waren. Von Blogger im Einsatz Es ist eine juristische Kehrtwende mit Seltenheitswert. Wie am Wochenende bekannt wurde, hat die Kölner Versammlungsbehörde das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Betreiber des Blogs „Blogger im Einsatz“, nach § 47 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) überraschend eingestellt. Ein Bußgeld wird nicht verhängt. Doch wer glaubt, der Fall sei damit komplett zu den Akten gelegt, irrt: Das Verfahren vor dem Amtsgericht Köln läuft unabhängig davon weiter. Der Blogger hatte im März ohne anwaltliche Hilfe einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 ...