Sitz der zuständigen Polizeibehörde in Köln: Interne Widersprüche in einem Bußgeldverfahren gegen einen Journalisten belasten die Behörde. (Foto: Blogger im Einsatz) In Köln sorgen widersprüchliche Angaben der Polizei in einem laufenden Bußgeldverfahren gegen einen Journalisten für Aufsehen. Trotz behördeninterner Bestätigung seines Pressestatus wirft die ZA12 des Polizeipräsidiums dem Betroffenen eine lediglich „vorgetäuschte“ Tätigkeit vor. In einer umfassenden Stellungnahme wehrt sich der Journalist nun gegen den Vorwurf der Versammlungsstörung. Der Fall geht auf einen Einsatz am 12. Dezember am Kölner Neptunplatz zurück. Ein Einsatzleiter ordnete dort gegen den als Pressevertreter gekennzeichneten Blogger einen pauschalen 15-Meter-Abstand an. Der Originalwortlaut des Einsatzleiters verdeutlicht die vage Gefahrenprognose: Sie brauchen nicht auf zwei bis drei Metern ranzugehen. Sie haben jede Menge Aufnahmen – die können Sie auch aus 15 Metern Entfernung machen und nicht aus zwei Met...
Veröffentlichung: Bereitstellung sachlicher Berichte im Blog, um Leser über Trends, Gefahren und Kontext rechtsextremer und antisemitischer Aktivitäten aufzuklären.