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Informationsfluss gestoppt: Gericht prüft Polizei-Maßnahmen gegen Antisemitismus-Blogger

KÖLN-EHRENFELD: POLIZEIEINSATZ VOR GERICHT Von: Redaktion Blogger im Einsatz Sonntag, 29. März 2026 Darf die Polizei einen Reporter unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr vom Geschehen entfernen? Diese Frage muss nun das Amtsgericht Köln klären. Ein aus dem Ruhrgebiet stammender Blogger, der das Weblog „Blogger im Einsatz“ betreibt, wehrt sich gegen massive polizeiliche Maßnahmen am Rande einer Pro-Palästina-Demonstration am 12. Dezember. Per Antrag nach § 62 OWiG steht die Rechtmäßigkeit eines 15-Meter-Platzverweises sowie der anschließenden Ingewahrsamnahme zur gerichtlichen Entscheidung. Der Vorfall am Kölner Neptunplatz rückt fundamentale Fragen zum Schutz der Presseberichterstattung in den Fokus. Dem Antisemitismus-Blogger war vor Ort ein pauschaler Mindestabstand auferlegt worden – eine Distanz, die eine rechtssichere Dokumentation nahezu unmöglich machte. Die Einsatzleitung begründete die Maßnahme damit, dass die Anwesenheit des Reporters den Ablauf der Versammlung stören könne. A...