Vor dem Landgericht Essen läuft seit Ende Oktober die Berufungsverhandlung gegen einen 47-jährigen Mann aus Hattingen. Ihm wird vorgeworfen, im April 2024 während einer Versammlung in Hattingen-Welper den Hitlergruß gezeigt zu haben – ein Vorwurf, der bereits in der ersten Instanz verhandelt und mit Videobeweis dokumentiert wurde.
Bisher standen in der Berufung die Aussagen eines Hauptbelastungszeugen und eines Entlastungszeugen im Mittelpunkt. Parallel dazu prüft der Staatsschutz Hinweise auf das Verhalten des Angeklagten nach der Versammlung: Er soll den Hauptbelastungszeugen wiederholt kontaktiert und unter Druck gesetzt haben.
Öffentliche Äußerungen und Vorwurf der Prozessmanipulation
In einem öffentlichen Video auf YouTube, verbreitet über den Kanal „Der jüngste Bericht“, das augenscheinlich von dem Angeklagten selbst während einer Versammlung aufgenommen wurde, wird der Hauptbelastungszeuge namentlich genannt und mit Vorwürfen konfrontiert. Der Angeklagte behauptet darin, der Zeuge sage die Unwahrheit, und unterstellt eine Manipulation der Beweismittel. Wörtlich äußerte der 47-Jährige in der Aufnahme:
Ich glaube die Situation könnte für [den Zeugen], wenn er nicht langsam mit der Wahrheit rausrückt – ach ja Scheiße stimmt, wenn er die Wahrheit sagt, weil er wusste, dass das Dingen getürkt ist, was er da macht –, äh, dann kriegt er einen dran, weil er das wusste. Im Grunde kann er nur noch die Lüge aufrecht halten oder es zu versuchen. Was er auf jeden Fall kriegen kann, ist, dass ich eine Einigung vorschlage. Sollte es dazu führen, dass ich, so wie es eigentlich auch dem Recht entspräche, einen Freispruch bekomme, werde ich selbstverständlich geltend machen, dass ich alles, was ich dafür ausgegeben habe für den Spaß, von ihm zurückhaben möchte. Äh, da kenne ich nichts. Das ziehe ich dann voll durch. Na ja, und dass der Mann quasi mich auch privat belästigt hat, dafür gibt es ja mittlerweile auch Zeugen. Und da gibt es auch Videomaterial drüber. Auch das Videomaterial habe ich eingereicht.
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| Screenshot aus dem öffentlichen Video des Angeklagten auf dem YouTube-Kanal ‚Der jüngste Bericht‘, in dem der Hauptbelastungszeuge namentlich genannt wird. |
Kontaktaufnahmen außerhalb des Gerichtssaals
Nach Angaben der Redaktion setzte sich das Verhalten des Angeklagten außerhalb des Gerichtssaals über mehrere Monate fort. Zwischen November 2025 und Januar 2026 soll er den Hauptbelastungszeugen wiederholt über den Nachrichtendienst Instagram kontaktiert und auf dessen Veröffentlichungen reagiert haben. Entsprechende Screenshots liegen der Redaktion vor, können aus Gründen des Quellenschutzes und des Datenschutzes jedoch nicht veröffentlicht werden. Nach Angaben des Betroffenen sind sie bereits Gegenstand laufender Ermittlungen des Staatsschutzes.
In einer der Nachrichten stellte der Angeklagte einen Bezug zum privaten Umfeld des Zeugen her. Er äußerte dabei, Kenntnisse über dessen Wohnumfeld zu besitzen und schrieb unter anderem:
Ach yo, Sie wohnen neben einem Schulfreund und seine.
Der Hauptbelastungszeuge teilte der Redaktion mit, dass für seinen Wohnort seit dem Jahr 2025 eine Meldesperre gemäß § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) besteht. Eine solche Sperre wird von den zuständigen Behörden nur bei einer konkret festgestellten Gefährdungslage angeordnet. Ob und inwieweit die Kontaktaufnahmen des Angeklagten strafrechtlich relevant sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Kontaktaufnahme mit politisch extremistischen Akteuren
Nach Angaben der Redaktion suchte der Angeklagte am 5. Januar 2026 Kontakte zu Gruppierungen und Akteuren, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Ziel war laut vorliegenden Informationen, einem Mitglied der Jugendorganisation „Generation Deutschland“ Informationen aus Ermittlungsakten anzubieten.
In einem auf der Plattform X öffentlich einsehbaren Beitrag äußerte sich der Angeklagte unter dem Pseudonym „Don Swager“ gegenüber einem AfD-Aktivisten: Er bot Einblick in Akten an, die das Verhalten des Berichterstatters betreffen.
Wenn Sie Probleme mit dem Antiafd Menschen haben kontaktieren Sie mich, ich habe Einsicht in einige Akten da ich gegen ihn vor Gericht gehe
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| Öffentliches Angebot zur Akteneinsicht: Der Angeklagte (Pseudonym ‚Don Swager‘) sucht auf der Plattform X den Kontakt mit Akteuren der rechten Szene. |
Nach Einschätzung von Beobachtern und Medienrechtsexperten kann dies als Versuch gewertet werden. Die Organisation „Generation Deutschland“ wird aufgrund ihrer programmatischen Ausrichtung auf völkische Ideologien und sogenannte „Remigrations“-Pläne vom Verfassungsschutz überwacht.
Der Angeklagte nutzte in der Mitteilung zudem die Formulierung „der Feind meines Feindes ist temporär mein Freund“. Nach allgemeiner Auffassung beschreibt dieser Ausdruck ein taktisches Bündnis, bei dem bestehende Differenzen zugunsten eines gemeinsamen Gegners in den Hintergrund treten. Obwohl der 47-Jährige eine politische Nähe zur AfD verneint, bezeichnete er in diesem Zusammenhang den Berichterstatter als gemeinsamen „Feind“.
Juristisch wird geprüft, ob prozessuale Rechte in diesem Zusammenhang zweckwidrig eingesetzt wurden.



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