Pro-Palästina-Demonstration und stille Mahnwache in Bonn
Am vergangenen Donnerstag versammelten sich etwa 100 Aktivisten der pro-palästinensischen Bonner Szene auf dem Münsterplatz zu einer Kundgebung. Im Anschluss folgte ein Demonstrationszug durch die Innenstadt, der über den Martinsplatz, Kaiserplatz, die Maximilianstraße, Thomas-Mann-Straße, Budapester Straße, den Friedensplatz, die Friedrichstraße, Wenzelgasse und den Marktplatz zurück zum Münsterplatz führte. Dort hielten die Veranstalter weitere Reden. Die Versammlung endete gegen 20 Uhr.
Parallel dazu fand auf dem Marktplatz vor dem alten Rathaus eine stille israelsolidarische Mahnwache mit rund acht Teilnehmern statt. Dabei wurde unter anderem an die noch immer etwa 49 von der Hamas am 7. Oktober 2023 verschleppten israelischen Geiseln erinnert und deren sofortige Freilassung gefordert. Beide Versammlungen waren räumlich voneinander getrennt.
Der Redakteur und Blogger von „Blogger im Einsatz“ war vor Ort und dokumentierte beide Veranstaltungen.
Redakteur von Blogger im Einsatz |
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Polizeimaßnahme gegen Blogger zu Beginn der Versammlung
Zu Beginn der Pro-Palästina-Versammlung trat die Polizei an den Blogger heran und forderte seine Personalien. Auf Nachfrage nach dem Grund erklärten die drei eingesetzten Beamten, es habe Beschwerden von Versammlungsteilnehmern gegeben. Konkret wurde der Vorwurf erhoben, der Blogger habe in der Vergangenheit Portraitaufnahmen von Teilnehmern angefertigt und auf der Plattform Telegram veröffentlicht. Der Betroffene widersprach den Anschuldigungen vehement und stellt diese als glatte unbelegte Lüge da. Der Blogger verlangte konkrete Anhaltspunkte und Belege, um die Vorwürfe aus Sicht der Polizei untermauern und die Maßnahme damit rechtfertigen zu können. Dies konnte die Polizei nicht und wies darauf hin, dass ein reiner Hinweis genügen würde.
Der Blogger legte einen Presseausweis vor, der von einem der Beamten fotografiert wurde. Auf seine Nachfrage nach einer konkreten Rechtsgrundlage für die Identitätsfeststellung verwiesen die Beamten allgemein auf die Gefahrenabwehr, ohne eine spezifische Gefahr oder deren Ursprung zu benennen. Der Blogger wies darauf hin, dass die Polizei verpflichtet sei, die konkrete Gefahr sowie deren Verursacher zu nennen. Daraufhin erklärte einer der Beamten, es bestehe die Möglichkeit, die Kamera zu beschlagnahmen.
Der Blogger entgegnete, dass für eine solche Maßnahme in der Regel ein richterlicher Beschluss erforderlich sei. Daraufhin beendeten die Beamten das Gespräch und entfernten sich. Kurz darauf fragte der Blogger nach den Namen aller an der Maßnahme beteiligten Beamten sowie erneut nach der konkreten Rechtsgrundlage, die jedoch weiterhin nicht näher benannt wurde.
Pressefreiheit – gleiche Rechte für alle oder zweierlei Maß?
Während der Versammlung fertigte ein weiterer Fotograf innerhalb der Teilnehmergruppe Nah- und Videoaufnahmen an, ohne dass die Polizei eine Identitätsfeststellung bei dieser Person vornahm. Dies nahm der anwesender Blogger als ungleiche Behandlung wahr und suchte das Gespräch mit dem Einsatzleiter. Dabei wies er auf die seiner Ansicht nach unterschiedliche Vorgehensweise hin. Der Einsatzleiter erklärte das polizeiliche Handeln, konnte den Blogger jedoch nicht von der Rechtmäßigkeit überzeugen. Eine Einigung wurde nicht erzielt, und der Blogger kündigte an, den Vorgang überprüfen zu lassen.
Weitere Identitätsfeststellung eines anderen Dokumentaristen
Gegen Ende der Versammlung verlangten die Polizeibeamten erneut die Personalien eines weiteren Dokumentaristen, der die Versammlung kontinuierlich filmte. Auf Nachfrage des Bloggers, ob dieselbe Begründung wie zuvor herangezogen werde, bestätigte die Polizei dies erst auf Nachdruck.
Passant greift ein – Vorfall mit möglicher Eskalation
Am Ende der Versammlung betrat der Blogger durch eine großzügige Lücke den inneren Bereich der Veranstaltung und filmte dort passiv eine Rede Teilnehmers sowie bestimmte Schriftzüge am Boden. Eine Gruppe von Teilnehmern drängte den Blogger mehrere Schritte zurück und hielt ihm eine Fahne direkt vor das Gesicht. Ein anwesender Passant wies wiederholt darauf hin, dass es sich beim Blogger um einen Pressevertreter handelte, und versuchte auf diese Weise, die Situation gewaltfrei zu deeskalieren. Der Passant wurde anschließend aus der Versammlung entfernt und vorübergehend in seiner Freiheit eingeschränkt. Auch gegen den Blogger erhob die Polizei den Vorwurf, die Versammlung gestört zu haben. Der Blogger machte deutlich, dass es zur Aufgabe gehört, auch kurzzeitig Versammlungen gewaltfrei zu betreten, um geeignete Aufnahmen für die Arbeit zu ermöglichen.
Der mutige Passant wurde gewaltsam von der Versammlung entfernt und nachträglich auch festgenommen. Die unerlaubte Bedrängung mehrerer Teilnehmer fand gleichzeitig keinerlei Konsequenzen.
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Redakteur von Blogger im Einsatz |
Vertreter der BDS Bewegung Bonn hält Rede
Auch die mitunter in Bonn vertretene BDS Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions) hielt am Schluss eine Rede, in der man die Menge dazu aufrief sich der internationalen BDS Bewegung anzuschließen und israelische Waren und israelische Handelspartner wie "Sodastream" oder "H&M" zu boykottieren.
Am 17. Mai 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Resolution „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“. In dieser Resolution wurde festgestellt, dass die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung antisemitisch seien. Dabei wurde insbesondere auf die Anwendung der sogenannten 3D-Regel hingewiesen: Delegitimierung, Dämonisierung und Anwendung von Doppelstandards gegenüber Israel. Die Resolution wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und großen Teilen der Grünen angenommen.
BDS Bewegung seit 2024 Verdachtsfall
Der Deutsche Verfassungsschutz führt die BDS-Bewegung als „Verdachtsfall im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus“. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewegung über israelfeindliche Positionen und entsprechende Aussagen ihrer Anhängerschaft verfügt und Bezüge zum säkularen palästinensischen Extremismus aufweist.
Obwohl der Bundestag die BDS-Bewegung als antisemitisch eingestuft hat, ist diese Einschätzung nicht rechtlich bindend. Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass die Bewegung nicht pauschal verboten werden kann. So entschied das Bundesverwaltungsgericht 2022, dass das generelle Raumverbot für BDS-Veranstaltungen in München rechtswidrig war.
Auch terroristische Symbole wie das umgedrehte rote Dreieck sichtbar
Das umgedrehte rote Dreieck wird heutzutage von der Terrororganisation Hamas verwendet, um israelsolidarische Aktivisten oder IDF Soldaten zu markieren, damit diese vorrangig ermordet werden. Das Innenministerium hob hervor, dass die öffentliche Verwendung solcher Terrorsymbole grundlegend unter §86a StGB fällt und mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann.
Nach Rechtsauffassung des Ministeriums falle die Verbreitung oder öffentliche Verwendung dieser Symbole, etwa bei Demonstrationen, damit unter Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.
https://www.juedische-allgemeine.de/politik/hamas-verbot-erweitert-um-rotes-dreieck-und-terroristen-bilder/
Redakteur von Blogger im Einsatz |
Der Blogger wurde im Laufe der Demonstration mehrmals Ziel von provokanten Portraitaufnahmen.
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Redakteur von Blogger im Einsatz |
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Quellen: Redakteur vor Ort, externe Quellen, Zitate
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