Untersuchung weitet sich aus: Systematischer Verdacht auf unmoderierte Massenmordaufrufe bei AfD-Bundesseite
Nach ersten Funden drastischer Hasskommentare weitet das dokumentierende Instagram-Projekt @anti.afd die Recherchen auf dem offiziellen Instagram-Kanal der Bundes-AfD massiv aus. Durch eine fortlaufende Eigenanalyse zahlreicher weiterer Beiträge soll bewiesen werden, dass es sich um ein systematisches Moderationsversagen handelt. Für die verantworliche Partei wird es eng: Bereits 2020 erwirkte der Initiator des Projekts weitreichende Sanktionen gegen dieselbe Seite durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).
Die Aufdeckung mutmaßlicher Strafrechtsverstöße in den Kommentarspalten der offiziellen Instagram-Seite „afd.bund“ geht in die nächste Phase. Nachdem das zivilgesellschaftliche Monitoring-Projekt von @anti.afd bereits in einer ersten Stichprobe 62 konkrete Mord- und Massenmordaufrufe unter nur drei Beiträgen dokumentiert hatte, folgt nun eine erweiterte Großuntersuchung. In Eigenregie wird die Analyse fortlaufend auf zahlreiche weitere Beiträge der Social-Media-Präsenz und deren umfangreiche Kommentarspalten ausgeweitet.
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| Quelle: Bundesseite "afd.bund" auf Instagram |
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| Quelle: Bundesseite "afd.bund" auf Instagram |
AfD ist medienrechtlich aktenkundige Wiederholungstäterin
Dass es sich hierbei keineswegs um ein neues Problem oder ein kurzfristiges Versehen der Social-Media-Redaktion handelt, belegen historische Dokumente des Projekt-Initiators. Bereits im April 2020 führte eine offizielle medienrechtliche Beschwerde desselben Ermittlers bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) zu drastischen Konsequenzen für die Bundes-AfD. Damals knickte die Partei nach einer Aufforderung der mabb ein: Einschlägige Inhalte wurden entfernt, ein Post komplett gelöscht und die Kommentarfunktion zeitweise vollständig deaktiviert.
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| E-mail der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) - 2020 |
Sechs Jahre später zeigt sich nun derselbe Missstand auf dem Kanal. Rechtlich verändert diese Vorgeschichte die Ausgangslage für die Seitenbetreiber fundamental. Die Verantwortlichen können sich im Falle eines erneuten Verfahrens nicht auf Unwissenheit berufen. Bleiben fortlaufend Aufrufe zu schwersten Straftaten, Volksverhetzung (§ 130 StGB) sowie entmenschlichende Begriffe wie „Ratten“ oder „Abschaum“ über einen Zeitraum von rund sechs Wochen ungelöscht online, dokumentiert dies angesichts der Vorgeschichte ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Kontrollversagen.
Erheblicher Druck durch Landesmedienanstalten und DSA-Aufsicht
Die gesammelten Daten der erweiterten Untersuchung sollen direkt an die zuständigen Regulierungsbehörden übergeben werden. Das Projekt @anti.afd setzt hierbei auf zwei Hebel, die für die betroffene Partei erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten:
• Bußgeldverfahren über die Landesmedienanstalten: Bei einem nachgewiesenen, systematischen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) können die Landesmedienanstalten Aufsichtsverfahren einleiten. Da die Seite bereits aktenkundig ist, drohen bei struktureller Vernachlässigung der Moderationspflichten finanzielle Sanktionen von im Höchstfall bis zu 500.000 Euro.
• Eskalation über den Digital Services Act (DSA): Durch die offizielle Meldung der Vorfälle bei den DSA-Koordinatoren geraten die Plattformen selbst unter Zugzwang. Stellt der Mutterkonzern Meta fest, dass von einem reichweitenstarken, verifizierten Account systematische Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte ausgehen, drohen dem Kanal drastische Algorithmus-Sanktionen (Reichweitendrosselung) bis hin zur vollständigen Deaktivierung der Bundesseite auf Instagram.
Es wurde betont, dass die laufend eingehenden Ergebnisse lückenlos dokumentiert werden, um den Druck auf die Aufsichtsbehörden zum Handeln zu maximieren.
Weitere Mordaufrufe:
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| Quelle: Bundesseite "afd.bund" auf Instagram |
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| Quelle: Bundesseite "afd.bund" auf Instagram |
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| Quelle: Bundesseite "afd.bund" auf Instagram |







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