Ein Polizeieinsatz bei einer Demonstration in Münster hat ein langes Nachspiel. Nach über 13 Monaten Ermittlungszeit hat das Polizeipräsidium Münster nun auf die Beschwerde eines betroffenen Journalisten reagiert. Die Behörde kündigt interne Konsequenzen an.
Von der Redaktion
Der Vorfall liegt bereits weit über ein Jahr zurück: Am 2. Juni 2025 begleitete der Redakteur von Blogger im Einsatz medienrechtlich zwei Demonstrationen in der Münsteraner Innenstadt. Während der Auflösung einer Sitzblockade durch die Polizei kam es zu einem rabiaten Zwischenfall. Der Blogger dokumentierte die polizeilichen Maßnahmen mit seiner Kamera aus wenigen Metern Entfernung, als er nach eigenen Angaben unvermittelt von einem Beamten von hinten am Rucksack gepackt und gegen eine Hauswand gedrängt wurde.
Trotz einer deutlich sichtbaren Presseweste und dem mehrfachen Vorzeigen seines Presseausweises soll der Beamte die Arbeit des Medienvertreters behindert und verbal herabgewürdigt haben. Der Vorfall löste eine monatelange rechtliche Prüfung aus.
Polizei kann Vorfall „nicht zweifelsfrei aufklären“
Nun liegt das offizielle Antwortschreiben des Polizeipräsidiums Münster vor, das der Redaktion vorliegt. Das straf- und disziplinarrechtliche Verfahren gegen den betroffenen Beamten wurde formell eingestellt. Die Begründung der Behörde: Der Sachverhalt lasse sich im Nachhinein nicht mehr „zweifelsfrei aufklären“. In der Praxis bedeutet dies meist eine „Aussage-gegen-Aussage“-Situation, da keine eindeutigen Videoaufnahmen den Zugriff belegen.
Der betroffene Beamte gab in seiner Stellungnahme an, er habe in der dynamischen Situation eine Beeinträchtigung der polizeilichen Maßnahmen befürchtet und den Journalisten lediglich ohne vorherige Androhung von Zwang auf den Gehweg zurückgeschoben. Verletzungen habe er nicht verursacht.
Behörde kündigt „Sensibilisierung“ der Einsatzkräfte an
Trotz der Einstellung des Verfahrens verbucht der betroffene Redakteur die Antwort als Teilerfolg. Das Polizeipräsidium Münster betont in dem Schreiben ausdrücklich, dass man die Schilderung des Journalisten sehr ernst nehme und verweist auf die hohe Bedeutung der Pressefreiheit bei Versammlungen.
Die Behörde zieht zudem konkrete Konsequenzen aus dem Vorfall: Die Beschwerde des Redakteurs werde zum Anlass genommen, die Beamtinnen und Beamten erneut für den Umgang mit Medienvertretern in dynamischen Einsatzlagen zu sensibilisieren. Zudem soll auf die Bedeutung einer frühzeitigen Kommunikation hingewiesen werden. Der Fall wird damit von der Polizei als abgeschlossen zu den Akten gelegt.
Für den betroffenen Journalisten steht fest: Der Fall zeigt, wie wichtig ein langer Atem bei der Verteidigung von Presserechten ist. Das Verfahren ist zwar geschlossen, die Debatte um die Sicherheit von Journalisten in Polizeieinsätzen dürfte jedoch weitergehen.
Quelle:
Antwortschreiben der polizeilichen Beschwerdestelle Münster


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