Prüfung der Landesbeauftragten für Datenschutz bestätigt: Polizei Hagen missachtet Schutzstatus von Blogger

Hagen | Nach einem Polizeieinsatz am Rande einer Versammlung der rechten Szene im vergangenen Juni hat das Polizeipräsidium Hagen einen gravierenden Datenschutzverstoß eingeräumt. Der Betreiber des Weblogs „Blogger im Einsatz“ war trotz einer bestehenden Meldesperre mit seiner Privatadresse erfasst worden. Eine Untersuchung durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen bestätigte nun das Fehlverhalten der Behörde.

Ort des Geschehens: Das Polizeipräsidium Hagen in der Innenstadt. Hier versuchte der Blogger mehrfach vergeblich, den Datenfehler korrigieren zu lassen. (Foto: Blogger im Einsatz)

Identitätsfeststellung als Instrument gegen kritische Presse

Der Vorfall ereignete sich während einer zweitägigen Versammlung in der Hagener Innenstadt. In diesem Umfeld bewegten sich prominente Akteure der regionalen „Querdenker“-Szene wie Michael Schele sowie der AfD-Unterstützer Serge Menga. Während der Dokumentation durch „Blogger im Einsatz“ riefen Teilnehmer der Versammlung die Polizei, um den Journalisten wegen angeblicher Störungen vom Platz entfernen zu lassen.

Besonders brisant: Laut Angaben des Bloggers machten sich die Beamten vor Ort zum „Erfüllungsgehilfen“ der Versammlungsteilnehmer. Selbst ein junger Zeuge habe gegenüber der Polizei argumentiert, dass der Blogger keinerlei Störungen verursacht habe und die Aggression stattdessen von den Versammlungsteilnehmern ausging. Dennoch hielten die Beamten an der Identitätsfeststellung fest – und begingen dabei den nun eingeräumten Datenschutzverstoß.

Hagener Innenstadt im Juni: Am Rande dieser rechten Versammlung passierte die Datenpanne der Polizei. (Foto: Blogger im Einsatz)


Behördenfehler trotz Gefahrenprognose

Bei der anschließenden Identitätsfeststellung ignorierten die Beamten den besonderen Schutzstatus des Bloggers. Gemäß § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) verfügte dieser über eine Meldesperre, da aufgrund seiner Recherchen im rechtsextremen Milieu eine Gefährdung für Leib und Leben vorliegt. Trotz ausdrücklicher Hinweise wurde die geschützte Anschrift in das polizeiliche Protokoll aufgenommen.

Versuche des Bloggers, den Fehler unmittelbar auf der Dienststelle korrigieren zu lassen, scheiterten nach seinen Angaben; er sei bereits an der Eingangstür der Wache abgewiesen worden.


Konsequenzen nach LDI-Beschwerde

Erst die Einschaltung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW zwang das Polizeipräsidium zur Stellungnahme. Die Behörde räumte nun ein, dass der Hinweis auf die Meldesperre im Rahmen der Sachbearbeitung aufgrund „individuellen Fehlverhaltens“ nicht übernommen wurde.

Infolge des Verfahrens wurden folgende Maßnahmen eingeleitet:

Systemweite Korrektur: Die Daten im polizeilichen Vorgang wurden nachträglich berichtigt.

Justiz-Warnung: Die Staatsanwaltschaft Hagen wurde über die besondere Schutzbedürftigkeit des Betroffenen informiert, um eine künftige Dateneinsicht durch Dritte zu verhindern.

Nachschulungen: Das Personal der Vorgangsverwaltung wurde erneut für den Umgang mit sensiblen Daten sensibilisiert.

Da der verantwortliche Sachbearbeiter mittlerweile im Ruhestand ist, verzichtete die LDI auf weitergehende Sanktionen. Für den Betreiber von „Blogger im Einsatz“ ist der Fall damit offiziell abgeschlossen – der Verstoß gegen seine Schutzrechte bleibt jedoch aktenkundig.


Quellen:

LDI NRW: Abschließender Bescheid der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

Polizei Hagen: Offizielles Eingeständnis des Fehlverhaltens in der Vorgangsverwaltung.

Dokumentation: Bildmaterial und Einsatzprotokolle von Blogger im Einsatz (Juni).

Rechtliches: § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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