Von Hypothesen zur Rechtsverletzung? Polizei Köln bedroht Pressefreiheit mit wackeligem Platzverweis
Screenshot aus dem 35-minütigen Dokumentationsvideo (12.12., Neptunplatz). Das Bild belegt die Situation unmittelbar vor der öffentlichen Durchsuchung, die ohne Blickschutz und unter Androhung von Fixierung stattfand – ein Bruch mit rechtsstaatlichen Standards gemäß § 81d StPO. Der Einsatz am Kölner Neptunplatz steht exemplarisch für ein polizeiliches Problem, das Gerichte seit Jahren beschäftigen: Gefahrenprognosen, die nicht auf Tatsachen, sondern auf Befürchtungen und Spekulationen beruhen – und damit Grundrechte aushebeln. Sie brauchen nicht auf zwei bis drei Metern ranzugehen. Sie haben jede Menge Aufnahmen – die können Sie auch aus 15 Metern Entfernung machen und nicht aus zwei Metern die Leute provozieren. Es kommt nachher unter Umständen sogar zu Straftaten, möglicherweise auch zu Ihrem Nachteil. Und das provoziert alle. Daher gilt für Sie die Verfügung: Sie halten 15 Meter Abstand. Halten Sie diesen 15‑Meter‑Abstand als Platzverweis nicht ein, werden wir Sie in Gewahrsam nehme...