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Polizeieinsatz Köln: Journalist bei friedlicher Berichterstattung mit Gewahrsam bedroht

Köln: Spontaner Protest in der Innenstadt gegen AfD-Stand in der Schildergasse

Köln. Noch bevor der geplante Stand der Alternative für Deutschland (AfD) in der Kölner Innenstadt aufgebaut wurde, formierte sich am 5. Dezember in der Nähe des Neumarkts eine spontane Gegendemonstration.

Gegen 15 Uhr versammelten sich nach Beobachtungen des Mediums „Blogger im Einsatz“ rund 15 Personen in der Schildergasse. Die Gruppe hielt Transparente, Fahnen und Plakate hoch, um auf die politischen Positionen der AfD aufmerksam zu machen. In Redebeiträgen erläuterten die Teilnehmer ihre Motivation für den Protest. Die Demonstration fand in einem Abstand von etwa sieben Metern zur geplanten Fläche des AfD-Standes statt.


Geringer Zuspruch beim AfD-Stand

Der Stand der AfD verzeichnete nach Beobachtungen nur geringen Besuch. Die Betreuung beschränkte sich überwiegend auf fünf feste Teilnehmer sowie einen Streamer, der die Szenerie filmte. Nur wenige Passanten zeigten Interesse, sodass vorbereitete Werbeartikel, darunter blaue Nikoläuse, größtenteils ungenutzt blieben.

Die AfD verteilt Werbeartikel in der Kölner City (Foto: Blogger im Einsatz)

Polizeieinsatz: Platzverweis gegen Journalist

Gegen 17:45 Uhr erhielt ein Journalist des Mediums „Blogger im Einsatz“, der eindeutig als Pressevertreter gekennzeichnet war, vom zuständigen Einsatzleiter die Anweisung, einen Abstand von zehn Metern zum AfD-Stand einzuhalten. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Journalist bereits etwa vier bis fünf Meter entfernt und die Situation war nach eigenen Beobachtungen friedlich.

Auf Nachfrage nach der rechtlichen Grundlage für die Anordnung erhielt der Journalist keine konkrete Auskunft. Der Einsatzleiter begründete die Anweisung lediglich damit, Porträtaufnahmen von Personen verhindern zu wollen, und führte dies später als Gefahrenabwehr aus. Da keine erkennbare Gefahr bestand, bewertete der Journalist die Maßnahme als möglicherweise nichtig und weigerte sich zunächst, den Platzverweis zu befolgen. Zuvor hatten AfD-Vertreter bei der Polizei interveniert, was Fragen zur Verhältnismäßigkeit aufwirft.


Der Journalist erklärte: "Nennen Sie mir doch einfach die Rechtsgrundlage, dann halte ich Abstand."

Eskalation und Drohung mit Gewahrsam

Der Einsatzleiter schien den Deeskalationsversuch des Redakteurs zu ignorieren. Statt eine rechtliche Begründung zu liefern, wählte der Einsatzleiter die unmittelbare Anwendung von Zwang zur Durchsetzung der Anordnung. Dabei wurde der Beamte handgreiflich, indem er den Redakteur am Arm packte und ihn wegschob.

Gleichzeitig drohte er mit dem Entzug der Freiheit und kündigte die Gewahrsamnahme an. Der Beamte fragte den Redakteur zudem, ob dieser die Situation eskalieren lassen möchte, eine Frage, die der Journalist mit Verweis auf seine bereits gezeigte Dokumentation zurückwies. Die gesamte Interaktion dokumentiert die Anwendung von Zwang zur Unterbindung der journalistischen Arbeit.

Die gesamte Konfrontation, in der der Beamte die Begründungspflicht umging, ist lückenlos durch Videoaufnahmen belegt – die des betroffenen Redakteurs selbst sowie die eines unbeteiligten Passanten. Diese Beweismittel liegen der Redaktion von Blogger im Einsatz vor und dokumentieren die Anwendung von Zwang und die Drohung mit Gewahrsam während der journalistischen Tätigkeit.

In einem nachträglichen Gespräch bestätigte der Einsatzleiter seine Entscheidung und äußerte, der Redakteur wäre ungeachtet des Abstands in Gewahrsam genommen worden, falls er sich näher bewegt hätte.

Bericht: Christopher Stenzel 

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