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Düsseldorf: Blogger bei Kundgebung an Absturzkante in Lebensgefahr gebracht – Demo-Ordner unter den Angreifern

Am Sonntagnachmittag ist es am Rande politischer Kundgebungen auf dem Düsseldorfer Fürstenplatz zu einem schweren Übergriff auf einen Medienvertreter gekommen. Drei Aktivisten kesselten den Redakteur von Blogger im Einsatz auf einem Podest an einer ungesicherten Kante ein und blockierten gezielt seine Sicht. Auch ein Ordner verließ die eigentliche Demofläche, um sich an der lebensgefährlichen Nötigung zu beteiligen.

Es ist Sonntag gegen 13:30 Uhr in Düsseldorf-Friedrichstadt: Auf dem Fürstenplatz haben sich zwei Kundgebungen formiert. Eine pro-palästinensische sowie eine israelsolidarische Versammlung mit jeweils rund 40 Teilnehmern stehen sich gegenüber. Mittendrin: Ein Blogger des Medienportals Blogger im Einsatz, der die Proteste dokumentiert. Nach Angaben des Redakteurs wird er von Beginn an systematisch an der Berichterstattung gehindert. Aktivisten halten ihm immer wieder große Stoffe direkt vor das Kameraobjektiv, um Aufnahmen des Geschehens im öffentlichen Raum zu unterbinden.

Urheber: Blogger im Einsatz 

Koordinierter Angriff außerhalb der Versammlungsfläche

Die Situation eskaliert völlig, als der Blogger ein erhöhtes Podest im Randbereich des Platzes betritt, um den dauerhaften Blockaden auszuweichen. Drei Aktivisten der pro-palästinensischen Gruppierung folgen dem Blogger auf das Bauwerk und stellen ihn direkt an einer ungesicherten, rund 1,50 Meter hohen Steinmauer.

Besonders brisant: Bei einem der drei Angreifer handelte es sich um einen offiziellen Ordner der pro-palästinensischen Versammlung. Das Podest gehörte jedoch nachweislich nicht mehr zur genehmigten Versammlungsfläche der Demonstration. Der Ordner verließ somit gezielt seinen Zuständigkeitsbereich, um den Blogger abseits des Demogeschehens einzukesseln.

Die Angreifer agieren dabei koordiniert und schneiden dem Mann gezielt den Raum ab: Während zwei Personen ihn von unten flankieren, drängt ein dritter Täter von oben Fahnen direkt in das Gesicht und vor die Linse des Bloggers.

Urheber: Blogger im Einsatz 

Screenshots aus dem fast vierminütigen Videomaterial des Bloggers dokumentieren die Dynamik der Tat: Im schnellen Wechsel werden verschiedene Stoffe – darunter eine palästinensische Flagge sowie lila und rote Fahnen – unmittelbar vor das Objektiv gepresst. Über Minuten hinweg verliert der Blogger direkt neben der ungesicherten Abbruchkante komplett die Orientierung. Ein unkontrollierter Sturz im aufgezwungenen Blindflug aus dieser Position ist lebensgefährlich. Bei einer Standhöhe von 1,50 Metern und einer Körpergröße von 1,67 Metern befindet sich der Kopf des Opfers auf einer Gesamthöhe von über drei Metern über dem Boden. Ein Sturz nach der Seite führt in dieser Konstellation zu extremen Beschleunigungskräften auf den Schädel und die Halswirbelsäule, was tödliche Folgen haben kann.

Urheber: Blogger im Einsatz 

Urheber: Blogger im Einsatz 

Urheber: Blogger im Einsatz 

Ein Zurückweichen oder Fliehen vor dem Unrecht war für den Blogger rechtlich zu keinem Zeitpunkt erforderlich. Nach deutschem Notwehrrecht muss das Recht dem Unrecht nicht weichen. Als die Sichtblockade bei Minute 02:49 des Videos zu einer totalen visuellen Abdeckung führt, reagiert der Blogger konsequent und schlägt die Fahnen in einer Notwehrreaktion weg.

Doch die Abwehrhandlung stoppte die Aggression nicht: Die Angreifer, unter ihnen der Versammlungsordner, bauten sofort eine neue Drohkulisse auf. Mit der unverhohlenen Warnung „Nicht berühren, sonst berühre ich zurück- ehrlich!" drohte einer der Aktivisten dem Blogger mit körperlicher Gewalt, sollte er sich erneut gegen den gefährlichen Sichtentzug wehren. Gefangen zwischen der seitlichen Absturzkante und den Einschüchterungen der drei Angreifer, verblieb der Blogger in einer extremen Nötigungssituation, bis er sich schließlich aus der unmittelbaren Gefahrenzone bewegen konnte.


Polizei weist Zensurversuche entschieden ab

Nach der Attacke sucht der Blogger Schutz bei den anwesenden Polizeikräften und fordert ein Einschreiten. Der Ordner der Versammlung versuchte daraufhin sofort eine Täter-Opfer-Umkehr: Er behauptet, der Blogger habe unzulässige Porträtaufnahmen gemacht. Der Ordner versucht sogar im Beisein der Beamten, dem Blogger von Blogger im Einsatz vorzuschreiben, von wo aus er fotografieren darf und welches Objektiv er zu nutzen habe.

In diesem Moment greift die Polizei ein: Sowohl der betroffene Blogger als auch die Einsatzkräfte weisen die Forderungen des Ordners entschieden als unzulässig zurück. Rechtlich ist die Sache klar: Politische Demonstrationen sind Ereignisse der Zeitgeschichte. Medienvertreter dürfen das Geschehen im öffentlichen Raum filmen und fotografieren. Ein Recht für Versammlungsordner, Bloggern ihre Ausrüstung oder Arbeitsweise zu diktieren, existiert erst recht nicht außerhalb der eigenen Fläche.

Wegen des koordinierten Vorgehens der drei Angreifer an der lebensgefährlichen Sturzkante und der anschließenden Gewaltandrohung stehen nun die Vorwürfe der gefährlichen Nötigung und der Bedrohung im Raum. Dass ein offizieller Ordner seine Fläche verließ, um sich aktiv an der Bedrohung zu beteiligen, wiegt versammlungsrechtlich besonders schwer.

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