Köln. Nach dem gescheiterten Aufmarsch einer AfD-nahen Gruppierung am Samstag in der Kölner Südstadt steht das Vorgehen der Sicherheitsbehörden sowie das Verhalten eines rechten Akteurs im Fokus der Nachbereitung. Vor Ort gesichertes Bildmaterial und Recherchen von Blogger im Einsatz dokumentieren folgenschwere Zwischenfälle bei der polizeilichen Räumung auf der Straße sowie verbale Entgleisungen und eine ungehinderte Gewaltandrohung in einem begleitenden Live-Stream.
Am Samstagnachmittag hatten sich auf der Severinstraße und rund um den Chlodwigplatz mehrere tausend Gegendemonstranten versammelt, um die Route des AfD-nahen Bündnisses „Köln steht auf“ zu blockieren. Zu der rechten Versammlung waren statt der angemeldeten 200 Teilnehmer laut Polizeiangaben letztlich nur rund 20 bis 30 Personen erschienen. Durch friedliche Sitzblockaden wurde der Aufmarsch schlussendlich komplett verhindert.
Videomaterial dokumentiert Faustschläge gegen Kopfbereich
Als die Einsatzkräfte versuchten, die friedlichen Blockaden auf der Severinstraße zu räumen, kam es zu einer physischen Eskalation. Die vor Ort anwesende Redaktion von Blogger im Einsatz hielt das Vorgehen der Beteiligten filmisch fest. Das vorliegende Videomaterial dokumentiert, wie Einsatzkräfte im dichten Gedränge mit Tritten und gezielten Faustschlägen gegen die Kopfbereiche von Blockierenden vorgingen.
In zwei Fällen trafen die Faustschläge die betroffenen Personen so schwer, dass beide Männer kurzzeitig zusammensackten und sichtbare Gesichtsverletzungen davontrugen. Eine Räumung der Blockade gelang der Polizei trotz dieses Vorgehens nicht; der Versuch wurde schließlich abgebrochen und der rechte Aufmarsch zurück auf den Chlodwigplatz geleitet..
Verbale Konfrontationen und Gewaltandrohung im Live-Chat
Parallel zu den Auseinandersetzungen auf der Straße kam es im digitalen und physischen Raum zu einer zugespitzten Situation durch einen rechten Akteur. Dieser übertrug das Geschehen vor Ort unter dem Namen „Iggy's Welt“ live ins Internet. Dabei bewegte sich der Streamer direkt durch den zivilgesellschaftlichen Gegenprotest und attackierte die anwesende Menge verbal.
Auf den Audio- und Videoaufzeichnungen ist dokumentiert, wie der Akteur die Demonstrierenden konfrontierte und unter anderem mit Aussagen wie „Wie armselig ihr seid“, „Ihr Feiglinge“, „Guckt euch an, ihr Feiglinge, ihr seid erbärmlich“ sowie „Ihr seid die Nazis“ beschimpfte. Zudem richtete er – in ironischer Absicht auf das Verhalten des Gegenprotests bezogen – die Frage an die Menge: „Wann fangen wir mit der Menschenjagd an, ihr Feiglinge?“
Unabhängig von der verbalen Konfrontation auf der Straße eskalierte die Situation im begleitenden Live-Chat der Übertragung. Dort veröffentlichte ein Nutzer die Nachricht „Bombe rein und gut“, gerichtet gegen die Menschenmenge des Gegenprotests.
Blogger im Einsatz konfrontierte den Streamer noch während der laufenden Live-Übertragung direkt mit den Chat-Inhalten und forderte die Löschung des Beitrags sowie eine Strafanzeige. Dies wurde von dem Streamer mit der Begründung abgelehnt, er sei dafür „ned zuständig“. Eine Moderation des Chats unterblieb.
Broadcaster stehen jedoch in einer rechtlichen Pflicht. Eine Rücksprache mit Beamten vor Ort bestätigte, dass Streamer mitsamt der Plattform verpflichtet sind, in ihren Live-Chats verfassungsfeindliche, rechtswidrige oder gewaltverherrlichende Inhalte unverzüglich nach Kenntnisnahme zu entfernen. Blogger im Einsatz hat das digitale Beweismaterial gesichert; der Vorfall wird bei einer Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht.
Das weitere Verfahren
Sowohl die dokumentierten Faustschläge der Beamten als auch die digitalen Vorfälle im Live-Stream werden nun ein Nachspiel haben. Das Polizeipräsidium Köln hat sich zu den konkreten Vorwürfen und den Aufnahmen bislang noch nicht geäußert.
Sobald das Bildmaterial oder entsprechende Anzeigen der Verletzten offiziell eingereicht werden, greift das Standardverfahren bei Vorwürfen gegen Polizeibeamte: Aus Neutralitätsgründen wird das Verfahren an eine externe Polizeibehörde – im Regelfall das Polizeipräsidium Aachen oder Bonn – sowie an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben.
















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