Direkt zum Hauptbereich

Der Fall geht an den Generalstaatsanwalt: Kölner Justiz lehnt Ermittlungen wegen Videomanipulation und Gewaltaufrufen ab

Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den mittlerweile aus der AfD ausgetretenen Kölner Lokalpolitiker Felix Helleckes vollumfänglich abgelehnt. Der offizielle Einstellungsbescheid der zuständigen Staatsanwältin liegt unserer Redaktion von „Blogger im Einsatz“ vor. Aus unserer Sicht ist die Begründung der Justizbehörde rechtlich fehlerhaft, widersprüchlich und verharmlost die Tragweite digitaler Hasskriminalität. 

Der Sachverhalt: Bildmaterial manipuliert, Gewaltaufrufe gelikt 

Der Fall basiert auf Vorfällen vom 22. Mai 2026 im Kölner Stadtteil Ehrenfeld. Ein Reporter unseres Blogs dokumentierte vor Ort ein Handgemenge am Rande von Demonstrationen. Das ungeschnittene Originalmaterial belegt, dass ein Teilnehmer den Arm einer einschreitenden Polizeibeamtin wegschlug. 

Der Bezirksvertreter Felix Helleckes übernahm diese Sequenz ungefragt, bearbeitete sie durch einen extrem vergrößerten Bildausschnitt und stellte auf Instagram die Behauptung auf, der Demonstrant habe der Beamtin „ins Gesicht“ geschlagen. In den Kommentaren unter dem Beitrag kam es zu einer drastischen Radikalisierung durch Nutzer. Diese forderten unter anderem einen „Schießbefehl“ und das „Wegrotzen von Gesindel“. Helleckes löschte diese Kommentare nicht, sondern markierte sie zum Teil  mit einem „Gefällt mir“-Herz über seinen offiziellen, verifizierten Politiker-Account. Unsere Redaktion erstattete daraufhin Strafanzeige. 

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft  

Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Köln offenbart eine deutliche Entlastungstendenz zugunsten des Mandatsträgers. Die Argumentation bricht in drei zentralen Punkten mit der rechtlichen Praxis: 

1. Ungleichbehandlung beim Pressestatus und Missbrauch des Zitatrechts

Die Staatsanwaltschaft verweigert unserem kontinuierlich arbeitenden Dokumentationsblog im Text jeglichen journalistischen Status und bezeichnet uns lediglich als „Internetseite“. Gleichzeitig wendet sie jedoch die urheberrechtlichen Privilegien für Medien zugunsten des ehemaligen AfD-Politikers und YouTubers an.

Auf Seite 2 des Bescheids argumentiert die Staatsanwältin sinngemäß, dass das Heranzoomen und Aussneiden des Videos keine Straftat darstelle, da lediglich ein bereits im Ausgangsmaterial enthaltener Bildbereich hervorgehoben werde. Zudem rechtfertigt sie die Übernahme des Materials mit einem aktuellen zeitgeschichtlichen Interesse und dem gesetzlichen Zitatrecht. Dass das Zitatrecht nach ständiger Rechtsprechung erlischt, wenn das Originalmaterial im Sinngehalt entstellt wird, um Desinformation zu verbreiten, wird von der Staatsanwaltschaft komplett ausgeblendet.


2. Herabstufung von Schusswaffen-Forderungen zur „Geschmacklosigkeit“

Besonders kritisch ist die Bewertung der digitalen Hetze durch die Justizbehörde. Die Staatsanwältin wirft in ihrer Begründung die eigenen, manipulativen Behauptungen des Politikers und die brutalen Gewaltaufrufe Dritter in den Kommentaren in einen Topf. Sie fertigt beide Komplexe auf Seite 3 mit einer pauschalen Formel ab.

Dort führt die Behörde aus, dass das Vorbringen keine hinreichend konkreten Tatsachen enthalte, um eine Volksverhetzung oder eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft erklärt hierzu, dass bloße politische, polemische oder geschmacklose Äußerungen nicht ohne Weiteres ausreichen, um diese Tatbestände zu erfüllen.

Diese Argumentation verkennt den strafrechtlichen Gehalt fundamental. Konkrete Forderungen nach einem „Schießbefehl“ oder dem „Wegrotzen von Gesindel“ in den Kommentaren sind keine „bloße politische Polemik“ oder Fragen des schlechten Geschmacks. Es handelt sich um handfeste Tatbestände der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) und der Störung des öffentlichen Friedens (§ 126 StGB). Indem die Staatsanwaltschaft die Reaktionen des Politikers – also das bewusste Stehenlassen und Liken dieser Beiträge – unter diesem Sammelbegriff der „Geschmacklosigkeit“ versteckt, verharmlost sie die gezielte Radikalisierung im Netz.


3. Das Ermittlungsdefizit als Einstellungsgrund

Das Vergeben von Instagram-Herzen durch den Amtsträger wertet die Justiz strafrechtlich als irrelevant. Die Staatsanwältin begründet die Einstellung auf Seite 3 damit, dass das bloße Setzen von Likes ohne nähere Feststellungen zu Inhalt, Kontext und Erklärungswert der jeweiligen Reaktion keinen entsprechenden Tatverdacht begründe.

Hier liegt ein klassischer Zirkelschluss vor: Die Erhebung dieser „näheren Feststellungen“ zum Erklärungswert und zum Vorsatz des Politikers wäre die Kernaufgabe eines Ermittlungsverfahrens gewesen. Die Staatsanwaltschaft nutzt hier ihr eigenes Ermittlungsdefizit, um das Verfahren gar nicht erst eröffnen zu müssen. Zudem hat die Staatsanwältin den einzig einschlägigen Tatbestand – das Belohnen und Billigen von Straftaten (§ 140 StGB) – bei ihrer Prüfung komplett unterschlagen.

Blogger im Einsatz zieht vor die Generalstaatsanwaltschaft 

Dieser Bescheid setzt ein verheerendes Signal im Kampf gegen Hasskriminalität im Netz. Wenn gewählte Mandatsträger digitale Gewaltaufrufe straffrei per Mausklick validieren dürfen, kapituliert der Rechtsstaat vor digitaler Gewalt und stellt unabhängige Journalisten schutzlos. 

Wir nehmen dieses Wegsehen der Kölner Justiz nicht hin. Unsere Redaktion wird eine bereits vorbereitete formelle Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln einlegen. Die übergeordnete Kontrollinstanz muss nun klären, warum die eklatanten Rechtsfehler in diesem Bescheid unberücksichtigt blieben. Wir werden hier im Blog weiterhin transparent über das Verfahren berichten.


Quelle:

Ablehnungsbescheid der Staatsanwaltschaft Köln 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Eskalation in Köln: Dokumentierte Polizeigewalt und Bombendrohung im Netz überschatten Proteste

Köln. Nach dem gescheiterten Aufmarsch einer AfD-nahen Gruppierung am Samstag in der Kölner Südstadt steht das Vorgehen der Sicherheitsbehörden sowie das Verhalten eines rechten Akteurs im Fokus der Nachbereitung. Vor Ort gesichertes Bildmaterial und Recherchen von Blogger im Einsatz dokumentieren folgenschwere Zwischenfälle bei der polizeilichen Räumung auf der Straße sowie verbale Entgleisungen und eine ungehinderte Gewaltandrohung in einem begleitenden Live-Stream. Am Samstagnachmittag hatten sich auf der Severinstraße und rund um den Chlodwigplatz mehrere tausend Gegendemonstranten versammelt, um die Route des AfD-nahen Bündnisses „Köln steht auf“ zu blockieren. Zu der rechten Versammlung waren statt der angemeldeten 200 Teilnehmer laut Polizeiangaben letztlich nur rund 20 bis 30 Personen erschienen. Durch friedliche Sitzblockaden wurde der Aufmarsch schlussendlich komplett verhindert. Videomaterial dokumentiert Faustschläge gegen Kopfbereich Als die Einsatzkräfte versuchten, die f...

Von Hypothesen zur Rechtsverletzung? Polizei Köln bedroht Pressefreiheit mit wackeligem Platzverweis

Screenshot aus dem 35-minütigen Dokumentationsvideo (12.12., Neptunplatz). Das Bild belegt die Situation unmittelbar vor der öffentlichen Durchsuchung, die ohne Blickschutz und unter Androhung von Fixierung stattfand – ein Bruch mit rechtsstaatlichen Standards gemäß § 81d StPO. Der Einsatz am Kölner Neptunplatz steht exemplarisch für ein polizeiliches Problem, das Gerichte seit Jahren beschäftigen: Gefahrenprognosen, die nicht auf Tatsachen, sondern auf Befürchtungen und Spekulationen beruhen – und damit Grundrechte aushebeln. Sie brauchen nicht auf zwei bis drei Metern ranzugehen. Sie haben jede Menge Aufnahmen – die können Sie auch aus 15 Metern Entfernung machen und nicht aus zwei Metern die Leute provozieren. Es kommt nachher unter Umständen sogar zu Straftaten, möglicherweise auch zu Ihrem Nachteil. Und das provoziert alle. Daher gilt für Sie die Verfügung: Sie halten 15 Meter Abstand. Halten Sie diesen 15‑Meter‑Abstand als Platzverweis nicht ein, werden wir Sie in Gewahrsam nehme...

Eskalation in Köln-Ehrenfeld: Ausschreitungen bei Demonstrationen am Leo-Amann-Platz

Bei zwei Kundgebungen am Leo-Amann-Platz in Köln-Ehrenfeld ist es am Freitag zu massiven Tumulten gekommen. Nach einem Flaggenraub eskalierte die Situation völlig: Eine augenscheinlich unterbesetzte Polizei wurde von Aktivisten attackiert, die versuchten, Gefangene zu befreien. Zur statischen Absicherung im Hintergrund musste schließlich ein Diensthund positioniert werden. Auch der israelsolidarische Gegenprotest und Medienvertreter wurden massiv attackiert. Köln. Eine pro-israelische Kundgebung und eine pro-palästinensische Demonstration sind am Freitagnachmittag in Köln-Ehrenfeld völlig aus dem Ruder gelaufen. Nach Augenzeugenberichten war die Kölner Polizei zunächst nur mit sehr wenigen Kräften vor Ort und wirkte angesichts der Aggressionen sichtlich unterbesetzt. Was als politischer Protest begann, endete in einer Kette von Straftaten, mehreren Festnahmen und direkten Angriffen auf die Beamten. Offizielle Stellungnahmen der Polizei zu den Vorfällen liegen bislang noch nicht vor. Fl...