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Wiederholter Fehlschlag vor Gericht: Staatsanwaltschaft Hagen scheitert nach Hattingen-Urteil erneut gegen Blogger

Hagen. Die Staatsanwaltschaft Hagen hat sich bei dem Versuch, den Redakteur des Portals Blogger im Einsatz strafrechtlich zu belangen, eine deutliche Abfuhr abgeholt. Die Ermittler wollten den Blogger wegen eines vermeintlichen Foto-Uploads auf der Plattform X aus dem Jahr 2024 per Strafbefehl und ohne Gerichtsverhandlung aburteilen. Das zuständige Gericht spielte dieses Spiel jedoch nicht mit und wies den Antrag zurück.


Das Muster aus Hattingen wiederholt sich

Der aktuelle Fall weckt unweigerlich Erinnerungen an einen früheren, öffentlichkeitswirksamen Präzedenzfall, über den auch der WDR prominent berichtete: Im März 2025 stand der Journalist bereits vor dem Amtsgericht Hattingen im Visier der Strafverfolger. Damals hatte er per Video dokumentiert, wie auf einer Demonstration offen der verbotene Hitlergruß gezeigt wurde. Anstatt den Fokus rein auf den Hitlergruß-Prozess zu legen, versuchte die Justiz, den Filmer zu kriminalisieren. Das Verfahren endete am 26. März 2025 mit einem deutlichen Freispruch durch das Hattinger Gericht und einer scharfen Rüge für die Behörden.

Dass nun erneut versucht wurde, denselben Medienschaffenden wegen einer journalistischen Nichtigkeit auf dem reinen Postweg per Strafbefehl abzuurteilen, wirft in Medienkreisen Fragen auf. Kritiker sehen hierin ein wiederkehrendes Muster an gezieltem Verfolgungsdruck, das einen spürbaren „Chilling Effect“ – eine Einschüchterungswirkung auf die freie Presse – zur Folge haben könnte.


Das Gericht zieht die Notbremse: Eine bittere Abfuhr für Hagen

Die Rechnung der Anklagebehörde ging jedoch nicht auf. Der zuständige Richter verweigerte dem Strafbefehl die Unterschrift und machte deutlich, dass die vorliegenden Argumente für eine Verurteilung nicht ausreichen. Das Verfahren wurde schließlich gemäß § 153 Abs. 2 StPO endgültig, bedingungslos und ohne jede Auflage eingestellt.

Besonders deutlich wird die Ablehnung des behördlichen Vorgehens in der Begründung des Beschlusses: Das Gericht verneinte ein „öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“ ausdrücklich. Schwarz auf weiß wurde den Ermittlern damit attestiert, dass ihr langwieriger Aufwand für die Allgemeinheit vollkommen irrelevant war.


Steuerzahler trägt die Kosten des Fehlschlags

Am Ende dieses gescheiterten Ermittlungsversuchs bleibt vor allem die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Da die Staatsanwaltschaft auf ganzer Linie scheiterte, fallen die gesamten Kosten des Verfahrens laut Beschluss der Staatskasse zur Last. Während die Justiz an echten Kriminalitätsschwerpunkten unter chronischer Überlastung leidet, wurden hier wertvolle öffentliche Ressourcen und Arbeitszeiten für ein substanzloses Verfahren verpulvert.


Quellen:

- Amtsgericht Wetter 

- Amtsgericht Hattingen 

- WDR 


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