Düsseldorf - Am vergangenen Samstag fanden in der Düsseldorfer Innenstadt Versammlungen mit unterschiedlicher politischer Ausrichtung statt. Die Veranstaltungen wurden von einem juristischen Konflikt um Auflagen begleitet, wobei die Polizei wegen des Rufens verbotener Parolen Strafanzeigen fertigen musste und es zudem zu Vorfällen gegenüber Pressevertretern kam.
Auftakt mit pro-israelischem Gegenprotest
Die Ereignisse begannen gegen 13:30 Uhr mit einem pro-israelischen Gegenprotest am Immermannshof, unweit des Hauptbahnhofs, an dem sich rund 15 Personen beteiligten.
Kurz darauf startete vor dem DGB-Haus eine erste pro-palästinensische Versammlung mit etwa 60 bis 75 Teilnehmenden, darunter auch Vertreter kleinerer Parteien wie MLPD und MERA25.
Um 15 Uhr rief die Gruppe „Muqawama NRW“ zu einer weiteren pro-palästinensischen Kundgebung am Hauptbahnhof auf. Nach Beobachtungen nahmen rund 60 Personen teil.
Gericht bestätigt Parolenverbote, schützt Leugnung des Existenzrechts
Den Versammlungen war eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Düsseldorfer Polizei und dem Anmelder vorausgegangen. Die Polizei hatte Auflagen erlassen, darunter das Verbot bestimmter Parolen sowie die Vorgabe, das Existenzrecht Israels nicht zu leugnen. Gegen diese Maßnahmen wurde Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegt. Das Gericht bestätigte weitgehend die Auflagen – darunter auch das Verbot der Rufe „Yalla yalla Intifada“ und „From the river to the sea, Palestine will be free“.
Nach einer Beschwerde in zweiter Instanz entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag. Es bestätigte das Verbot mehrerer Parolen, die als potenziell strafrechtlich relevant oder friedensstörend eingestuft wurden. Gleichzeitig urteilte das OVG, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sei. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Presse bei der Arbeit behindert
Während der Versammlung kam es zu mehreren Situationen, in denen Pressevertreter bei ihrer journalistischen Tätigkeit behindert oder verbal angegangen wurden. Die Anwesenheit mehrerer Dokumentaristen und Blogger, darunter der Autor des Blogs Blogger im Einsatz, sorgte bei einzelnen Teilnehmenden für Unmut. Einem Dokumentarfilmer wurde wiederholt die Kamera verdeckt, während andere Pressevertreter intervenierten und auf die Rechte der Medien hinwiesen.
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| Pressebehindert: Ein Dokumentarist wird während der Versammlung blockiert. Foto: zur Verfügung gestellt |
Eine Teilnehmerin behauptete zudem gegenüber der Polizei, die Anwesenheit der Presse stelle eine illegale Versammlung dar. Die vor Ort befindlichen Beamten wiesen diesen Vorwurf zurück und stellten klar, dass die Presse berechtigt ihre Arbeit ausführte.
Demonstrierende brechen Auflagen: Verbotene Rufe trotz OVG-Urteil
Trotz der klaren Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts wurden während des Demonstrationszugs in der Düsseldorfer Innenstadt wiederholt verbotene Parolen gerufen. Teilnehmende skandierten „Yalla yalla Intifada“ sowie „From the river to the sea, Palestine will be free“. Beide Rufe waren zuvor sowohl vom Verwaltungsgericht als auch vom OVG als unzulässig eingestuft worden.
Die Polizei fertigte mindestens zwei Strafanzeigen. Der Anmelder der Versammlung wurde mehrfach von Einsatzkräften zur Seite genommen und musste den Beamtinnen und Beamten vor Ort Rede und Antwort stehen. Trotz der Verstöße griff die Polizei nicht direkt in den Ablauf des Demonstrationszugs ein, um eine Eskalation in der Düsseldorfer Innenstadt zu vermeiden.
Leugnung des Existenzrechts Israels
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, führte während der Versammlung zu gezielten Äußerungen in Richtung des pro-israelischen Gegenprotests. Beim Vorbeiziehen am Konrad-Adenauer-Platz riefen mehrere Teilnehmende, Israel besitze kein Existenzrecht. Eine Rednerin wiederholte dies später über Lautsprecher: „Ich muss es aber ganz kurz sagen: Israel hat kein Existenzrecht.“
Fazit
Trotz erlassener Auflagen und gerichtlicher Verbote kam es während des Demonstrationszugs zu verbotenen Parolen, am Ende am Konrad-Adenauer-Platz zu gezielten Provokationen gegenüber dem pro-israelischen Gegenprotest. Die Vorfälle zeigen die hohen Spannungen zwischen den Lagern in der Düsseldorfer Innenstadt und dass die juristischen Vorgaben der Behörden vor Ort nur teilweise durchgesetzt werden konnten.
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